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Löffingen

Städtische Hallen und Einrichtungen

Die Stadt Löffingen bietet für Bürger und Vereine verschiedene Räumlichkeiten zur Miete an. Hier können Veranstaltungen wie Tanzabende oder Theateraufführungen, Konzerte, Feiern usw. stattfinden. In der Stadt und allen Ortsteilen stehen Räume zur Miete zur Verfügung (s.u.). Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie bei den einzelnen Ortschaften.

Löffingen

  • Festhalle mit Museumsstüble
  • Dreifeldsporthalle mit Mensa
  • Terminanfragen, Reservierungen, Auskünfte: straub@loeffingen.de

Bachheim

  • Dreischluchten-Halle
  • Terminanfragen, Reservierungen und Auskünfte:
    Ortsvorsteherin Pertra Kramer, p.kramer(@)bachheim.de

Dittishausen

Göschweiler

Reiselfingen

  • Dietfurthalle
  • Terminanfragen, Reservierungen, Auskünfte:
    Ortsvorsteher Martin Lauble, malau(@)t-online.de

Unadingen

  • Bürgerhalle mit Ricosta-Saal
  • Tennishalle
  • Terminanfragen, Reservierungen, Auskünfte:
    Ortsvorsteherin Kathrin Kramer, KathrinV.Kramer(@)t-online.de

Anmietung einer städtischen Halle

Wenn Sie für eine kommerzielle Veranstaltung eine städtische Einrichtung mieten möchten (z.B. Festhalle oder Museumsstüble), so finden Sie rechts im Kasten die entsprechenden Formulare.

Falls Sie die Halle oder Einrichtung über die Sperrzeit hinaus nutzen möchten, wählen Sie zusätzlich den Antrag zur Verkürzung der Sperrzeit.

Für Fragen zur Anmietung einer Halle oder anderen städtischen Einrichtung in Löffingen und zum Mietvertrag wenden Sie sich bitte an das Stadtmarketing unter stadtmarketing(@)loeffingen.de oder Telefonnummer: Telefonnummer: 07654/802-73.

Für die Anmietung einer Halle in den Ortsteilen wenden Sie sich bitte an die zuständige Ortsverwaltung.

Antrag auf Wirtschaftserlaubnis, Sperrzeitverkürzung

Für eine kommerzielle Veranstaltung benötigen Sie eine Wirtschaftserlaubnis. Hierfür müssen folgende Anträge stellen:

Bei privaten Veranstaltungen, bei denen keine Getränke/Speisen verkauft werden, benötigen Sie keine Wirtschaftserlaubnis.

Der Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes sowie auf Verkürzung der Sperrzeit ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung zu stellen. Alle Anträge werden uns automatisiert am Ende Ihrer Eingaben per E-Mail übermittelt.

Für Fragen zur Wirtschaftserlaubnis bzw. zur Sperrzeitverkürzung steht Ihnen Frau Willmann gerne zur Verfügung:

willmann(@)loeffingen.de
Telefonnummer: 07654-802-37

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Wirtschaftserlaubnis und Sperrzeitverkürzung (PDF-Datei)

http://www.loeffingen.de//unsere-stadt/staedtische-hallen-raeume/uebersicht