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Dienstleistungen
Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen
Zu den Problemstoffen zählen
- Abbeizmittel,
- Abflussreiniger,
- Farben,
- Lacke,
- Klebestoffe,
- Laugen,
- Säuren,
- Chemikalien wie Fotochemikalien,
- Altöl,
- Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
- Putz- und Reinigungsmittel,
- Akkus, Batterien,
- Energiesparlampen und vieles mehr,
die Sie nicht mehr benötigen oder unbrauchbar geworden sind.
Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Zuständigkeit
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Unterlagen
keine
Ablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können. Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlagen
die jeweilige örtliche Satzung
Zuständige Behörden
Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Bismarckallee 7a
79098 Freiburg im Breisgau
Tel:0761 2187-9707
Fax:0761 2187-8899

Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Tel:0761 2187-0
Fax:0761 2187-9999

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Lebenslagen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.09.2020 freigegeben.
Stadtverwaltung
Löffingen
Rathausplatz 1
79843 Löffingen
07654 802-0
07654 802-65
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