Wirtschaftserlaubnis, Sperrzeitverkürzung
Anmietung einer städtischen Einrichtung
Wenn Sie für eine kommerzielle Veranstaltung eine städtische Einrichtung (z.B. Festhalle) mieten möchten, so müssen Sie hierfür folgende Anträge stellen:
Antrag zur Anmietung einer städtischen Halle (oder Einrichtung)
sowie
Antrag auf Wirtschaftserlaubnis (Gestattung eines vorrübergehenden Gaststättenbetriebs)
und - falls Sie die Halle oder Einrichtung über die Sperrzeit hinaus nutzen möchten - den
Antrag zur Verkürzung der Sperrzeit.
Bei privaten Veranstaltungen, bei denen keine Getränke/Speisen verkauft werden, benötigen Sie keine Wirtschaftserlaubnis.
Der Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes sowie auf Verkürzung der Sperrzeit ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.
Alle Anträge werden uns automatisiert am Ende Ihrer Eingaben per e-Mail übermittelt.
Für Fragen zur Wirtschaftserlaubnis bzw. zur Sperrzeitverkürzung steht Ihnen Herr Netz gerne zur Verfügung: netz@loeffingen.de oder 07654-802-30
Für Fragen zur Anmietung der Festhalle oder Dreifeldsporthalle und zum Mietvertrag wenden Sie sich bitte an Frau Mayer: mayer(@)loeffingen.de oder 07654-802-57
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Wirtschaftserlaubnis und Sperrzeitverkürzung.
Änderungsmitteilung für Vereine
Wenn sich bei Ihrem Verein Änderungen ergeben (neuer Vorstand, Änderung der Anschrift usw.) finden Sie hier ein Formular, mit dem Sie uns alle Änderungen, die Ihren Verein betreffen, mitteilen können.
Stadtverwaltung
Löffingen
Rathausplatz 1
79843 Löffingen
07654 802-0
07654 802-65
E-Mail schreiben
Rechtsverordnung Sperrzeitverkürzung
Hier finden Sie die Rechtsverordnung über die allgemein verkürzte Sperrzeit der Stadt Löffingen.