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Löffingen

Anmietung einer städtischen Einrichtung

Wenn Sie für eine kommerzielle Veranstaltung eine städtische Einrichtung (z.B. Festhalle) mieten möchten, so müssen Sie hierfür folgende Anträge stellen:

Antrag zur Anmietung einer städtischen Halle (oder Einrichtung) sowie Antrag auf Wirtschaftserlaubnis (Gestattung eines vorrübergehenden Gaststättenbetriebs) und - falls Sie die Halle oder Einrichtung über die Sperrzeit hinaus nutzen möchten - den Antrag zur Verkürzung der Sperrzeit.

Bei privaten Veranstaltungen, bei denen keine Getränke/Speisen verkauft werden, benötigen Sie keine Wirtschaftserlaubnis. Der Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes sowie auf Verkürzung der Sperrzeit ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung zu stellen. Alle Anträge werden uns automatisiert am Ende Ihrer Eingaben per E-Mail übermittelt. Für Fragen zur Wirtschaftserlaubnis bzw. zur Sperrzeitverkürzung steht Ihnen Frau Willmann gerne zur Verfügung: willmann(@)loeffingen.de oder Telefonnummer: 07654-802-37

Für Fragen zur Anmietung der Festhalle oder Dreifeldsporthalle und zum Mietvertrag wenden Sie sich bitte an Frau Selina Straub: straub(@)loeffingen.de oder Telefonnummer: 07654-802-73.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Wirtschaftserlaubnis und Sperrzeitverkürzung (PDF-Datei).

Änderungsmitteilung für Vereine

Wenn sich bei Ihrem Verein Änderungen ergeben (neuer Vorstand, Änderung der Anschrift usw.) finden Sie hier ein Formular, mit dem Sie uns alle Änderungen, die Ihren Verein betreffen, mitteilen können.

Änderungsmitteilung (PDF-Datei)

Rechtsverordnung Sperrzeitverkürzung

http://www.loeffingen.de//tourismus-freizeit/vereine-organisationen/wirtschaftserlaubnis-sperrzeitverkuerzung