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Google Calendar

Dies ist ein Zeitverwaltungs- und Zeitplanungs-Kalenderservice.

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BITE GmbH

Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen

Sie sind schwanger und befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.

Leistungen der Bundesstiftung erhalten Sie abhängig vom monatlichen Einkommen für:

  • Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen (z.B. Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Kinderzimmereinrichtung,
  • Kaution- und Umzugskosten, sofern Sie aufgrund der Geburt umziehen müssen,
  • Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Wiederaufnahme der Ausbildung, die Sie wegen der Geburt des Kindes unterbrochen haben

Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Voraussetzungen

  • Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und haben keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder die vorhandenen Möglichkeiten reichen nicht aus (z.B. Sozialhilfe).
  • Sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.
  • Sie halten sich ständig in Baden-Württemberg auf.
    Leben Sie in einem anderen Bundesland, müssen Sie die Leistungen bei den dort zuständigen Stellen beantragen.
  • Sie können die Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
  • Sie müssen sich von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
    Diese Beratungen sind kostenlos.

Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (z.B. auf Sozialhilfe) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden

  • beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Schwangerschaft und Geburt,
  • informieren Sie über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, ,
  • unterstützen Sie bei der Geltendmachung von anderen Ansprüchen,
  • prüfen, ob Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen,
  • füllen gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben,
  • leiten den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter, der abschließend über den Antrag entscheidet.

Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.

Fristen

Sie müssen die Leistungen vor der Geburt des Kindes beantragen.

Unterlagen

  • ärztliche Bestätigung oder Bestätigung einer Hebamme über die vorliegende Schwangerschaft
  • Mutterpass
  • Bescheinigungen über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Kosten

keine

Zuständigkeit

Landesweit gibt es 124 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen in Trägerschaft:

  • der Diakonie,
  • der Caritas,
  • von pro familia,
  • des Sozialdienstes katholischer Frauen,
  • der Kommunen,
  • von donum vitae,
  • der Arbeiterwohlfahrt

Vertiefende Informationen

Adressen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" des Sozialministeriums. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesstiftung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.01.2018 freigegeben.