Seite drucken
Löffingen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Löffingen

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 31"

Öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbe­gebiet an der B 31" mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Löffingen

Die Gemeinderat der Stadt Löffingen hat am 25.01.2024 beschlossen, den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 31“, Ortsteil Löffingen, öffentlich auszulegen.

Der Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes liegt am Ostrand des Gewerbegebietes und umfasst im Osten die bisher festgesetzte ökologische Ausgleichsfläche. Die westliche Teilfläche soll als Erweiterungsfläche für das Gewerbegebiet dienen, die östliche Teilfläche wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes entlassen.  

Die Änderung ist erforderlich, um im Gewerbegebiet weitere gewerbliche Bauflächen bereitstellen zu können.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist aus dem Lageplan vom 25.01.2024 ersichtlich. Maßgebend ist der Offenlage-Entwurf vom 25.01.2024.

 

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 31" mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Dienstag, den 2. April bis einschließlich Freitag, den 3. Mai 2024 öffentlich ausgelegt.

Zu den Entwurfsunterlagen gelangen Sie hier:

00 Abwägung der Behördenstellungnahmen (PDF-Datei)
01a Textteil (PDF-Datei)
01b Profilplan 110-KV-Leitung (PDF-Datei)
02 Umweltbericht (PDF-Datei)
02a Anlage 1 (PDF-Datei)
02b Anlage 2 (PDF-Datei)
02c Anlage 3 (PDF-Datei)
02d Anlage 4 (PDF-Datei)
02e Anlage 5 (PDF-Datei)
03 Rechtsplan (PDF-Datei)
04 Lageplan GE an der B31 (PDF-Datei)

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 31" mit örtlichen Bauvorschriften wird auch im Rathaus Löffingen, Rathausplatz 1, Bürgerbüro, Erdgeschoss, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Diese sind Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag: 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Mittwoch: geschlossen, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag: ,08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Es werden folgende vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt:

Umweltbericht mit den Themen: Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholungswert, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Abwasser, Energie und den Wechselwirkungen, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Stellungnahmen von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen: Artenschutz (Vögel, Schlingnatter, Zauneidechse), Boden- und Grundwasserschutz, Biotopschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Bilanzierung von Ökopunkten.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Auslegungsfrist abgegeben werden und sollen per E-Mail geschickt werden an bauamt(@)loeffingen.de

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Löffingen schriftlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben wurden, beim Beschluss über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Löffingen, den 20.03.2024   

Tobias Link
Bürgermeister

Öffentliche Auslegung der 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Löffingen – Friedenweiler

Öffentliche Auslegung der 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungs­planes der Verwaltungsgemeinschaft Löffingen – Friedenweiler im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 31" mit Tauschfläche, Ortsteil Löffingen

Die Verwaltungsgemeinschaft Löffingen – Friedenweiler hat am 19.03.2024 beschlossen, den Entwurf zur 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in der Stadt Löffingen, Ortsteil Löffingen, im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 31“ mit Tauschfläche öffentlich auszulegen.

Die Änderung ist erforderlich, um in der Stadt Löffingen, Ortsteil Löffingen, die als geplante Grünfläche dargestellte Fläche mit der Zweckbestimmung „Ökologische Ausgleichsfläche zum Gewerbegebiet an der B 31“ teils in eine gewerbliche Baufläche, teils in eine landwirtschaftliche Fläche umzuwidmen (Nr.1.17).

Anstelle eines Flächenbedarfsnachweises wird eine derzeit (noch) nicht benötigte, im FNP enthaltene gewerbliche Baufläche „Auf der Breiten“ an der Rötenbacher Straße, Größe 1,61 ha, Nr. 1.16) in landwirtschaftliche Fläche umgewidmet. Die Abgrenzungen der Änderungsbereiche sind aus den Lageplänen vom 19.03.2024 ersichtlich. Maßgebend ist der Offenlage-Entwurf zur 8. FNP-Änderung vom 19.03.2024.

 

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 8. punktuellen FNP-Änderung im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 31“ (Nr. 1.17) mit Tauschfläche (Nr. 1.16) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Dienstag, den 2. April bis einschließlich Freitag, den 3. Mai 2024 öffentlich ausgelegt.

Zu den Entwurfsunterlagen gelangen Sie hier:

00 Abwägung der Behördenstellungnahmen (PDF-Datei)

01 Begründung (PDF-Datei)

02 Umweltbericht (PDF-Datei)

03 Lageplan Fläche Nr. 117 (PDF-Datei)

04 Lageplan Tauschfläche (PDF-Datei)

 

Der Entwurf der 8. FNP-Änderung wird auch im Rathaus Löffingen, Rathausplatz 1, Bürgerbüro, Erdgeschoss, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Diese sind Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag: 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Mittwoch: geschlossen, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag: ,08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Es werden folgende vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt:

Umweltbericht mit den Themen: Schutzgebiete, Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Arten und Biotope, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholungswert, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Abwasser, Energie und den  Wechselwirkungen sowie den Ausgleichsmaßnahmen.

Stellungnahmen von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen: Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz (Vögel, Reptilien), Biotopverbund, General­wildwegeplan. Boden- und Grundwasserschutz.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Auslegungsfrist abgegeben werden und sollen per E-Mail geschickt werden an bauamt(@)loeffingen.de

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Löffingen schriftlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben wurden, beim Beschluss über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Löffingen, den 20.03.2024   

Tobias Link
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09. Juni 2024

http://www.loeffingen.de//rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen