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Löffingen aktuell

Achtung: Neuerungen zu Wirtschaftserlaubnissen

icon.crdate23.02.2026

Achtung: Neuerungen zu Wirtschaftserlaubnissen

Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten.


Die Änderungen betreffen auch die Voraussetzungen für vorübergehende Gaststättenbetriebe wie z. B. den Ausschank bei Veranstaltungen (z. B. Vereinsfesten, Stadtfesten, Weihnachtsmärkten).


Wegfall der alten Erlaubnis („Gestattung“)

Bis einschließlich 31.12.2025 war für den vorübergehenden Ausschank von alkoholischen Getränken und Speisen auf Veranstaltungen eine gaststättenrechtliche Erlaubnis bei der Behörde zu beantragen. Diese Erlaubnis entfällt mit dem neuen Gesetz.

Einführung eines Anzeigeverfahrens
Statt einer vorherigen Erlaubnis ist jetzt für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfest, Stadtfest, einmaliges Event) eine einfache Anzeige bei der zuständigen Gemeinde/Ordnungsbehörde erforderlich.

Die Anzeige muss schriftlich erfolgen – mündliche Meldungen sind nicht ausreichend. Auf unserer Homepage haben wir hierfür ein Formular bereitgestellt, welches für die Anzeige verwendet werden kann. Sie sollte in der Regel mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.loeffingen.de/rathaus-service/buergerservice/formulare


Wer ist betroffen?
Privatpersonen, Vereine und Veranstalter, die bei Veranstaltungen Getränke oder Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten, müssen künftig diese Anzeige machen, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Bei reinem Speise- und alkoholfreien Getränkeausschank greift die Anzeigepflicht ebenfalls, sofern es sich um
ein vorübergehendes Gaststättenangebot handelt. Ein vorübergehendes Gaststättenangebot liegt vor, wenn Speisen und/oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle nur zeitlich befristet und aus besonderem Anlass angeboten werden, ohne dass ein dauerhafter Gaststättenbetrieb besteht. 


Was ändert sich für Veranstalter?
Anzeigeverfahren statt Antrag auf Gestattung - Die Anzeige enthält Angaben zu Veranstalter, Ort, Zeitraum und Art des Ausschanks.

Zuständig hierfür ist das Ordnungsamt, das die Anzeigen entgegennimmt. Die Gebühr wird per Rechnung gestellt. 
Für weitere Fragen wenden Sie sich an das Ordnungsamt per Mail: ordnungsamt(@)loeffingen.de oder telefonisch: 07654/802-37