Landesfamilienpass 2024 ab sofort erhältlich im Bürgerbüro
Artikel vom 20.12.2023
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Wo kann der Landesfamilienpass beantragt werden?
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien auf Antrag bei der
Stadt Löffingen
Bürgerbüro
Rathausplatz 1
79843 Löffingen
Telefonnummer: 07654/802-0
buergerbuero(@)loeffingen.de
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist eine Liste aller staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.