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Löffingen

Wirtschaftserlaubnis und Sperrzeitverkürzung

Für eine kommerzielle Veranstaltung benötigen Sie eine Wirtschaftserlaubnis. Hierfür müssen Sie folgende Anträge stellen:

Antrag auf Wirtschaftserlaubnis (Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs)
Antrag auf Sperrzeitverkürzung, wenn die Veranstaltung über die Sperrzeit hinaus andauern soll.

Bei privaten Veranstaltungen, bei denen keine Getränke/Speisen verkauft werden, benötigen Sie keine Wirtschaftserlaubnis.

Der Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes sowie auf Verkürzung der Sperrzeit ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung zu stellen. Alle Anträge werden uns automatisiert am Ende Ihrer Eingaben per E-Mail übermittelt.

Für Fragen zur Wirtschaftserlaubnis bzw. zur Sperrzeitverkürzung steht Ihnen Frau Willmann gerne zur Verfügung:

willmann(@)loeffingen.de
Telefonnummer: 07654/802-37

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Wirtschaftserlaubnis und Sperrzeitverkürzung (PDF-Datei).

Rechtsverordnung Sperrzeitverkürzung

http://www.loeffingen.de//unsere-stadt/wirtschaft-unternehmen/wirtschaftserlaubnis-sperrzeitverkuerzung