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Google Calendar

Dies ist ein Zeitverwaltungs- und Zeitplanungs-Kalenderservice.

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BITE GmbH

Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Denkmalbuch - Einsicht nehmen

Eine Eintragung in das Denkmalbuch schützt Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung.

Hinweis: Ob ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, stellt die Denkmalschutzbehörde in einem eigenen Verfahren fest. Liegen die Voraussetzungen vor, trägt sie es in das Denkmalbuch ein.

Wenn Sie wissen wollen, ob ein Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen.

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, um das Denkmalbuch einsehen zu dürfen. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Eigentümerin und Eigentümer des Kulturdenkmals oder
  • an einem Kauf eines Kulturdenkmals interessierte Personen.

Auch ein wissenschaftliches Interesse kann ausreichen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Einsicht in das Denkmalbuch bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer sind: zusätzlich
    • Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt

Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, lassen Sie sich von der Eigentümerin oder vom Eigentümer die Zustimmung zur Einsichtnahme schriftlich bestätigen.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Kulturdenkmal befindet

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.02.2020 freigegeben.