Formulare der Stadt Löffingen
Gewerbe an-, um- oder abmelden
Hund an- oder abmelden
Wohnung an- oder ummelden
Wildschadensanzeige
Wildschäden können hier schnell und unkompliziert gegenüber der Gemeinde angezeigt werden. Hierzu bitte das Formular Meldung eines Wildschadens online ausfüllen, Sie können es anschließend automatisiert bei der Stadt einreichen.
Bei Bedarf kann die Anzeige aber auch weiterhin schriftlich oder per Email (selb(@)loeffingen.de oder teuber(@)loeffingen.de) an die Stadt Löffingen gerichtet werden.
In Ausnahmefällen kann die Anzeige auch telefonisch an die Stadt Löffingen gerichtet werden. Die Kontaktdaten hierzu lauten:
Frau Selb: Telefonnummer: 07654/802-30 oder
Frau Teuber, 07654/802-29
Formulare des Landratsamts
Abfall / Entsorgung - Formulare ALB (Abfallwirtschaft LK Breisgau-Hochschw.)
Neuanmeldung / Änderung von Abfallgefäßen (Einzelhaushalt) (PDF-Datei)
Neuanmeldung / Änderung von Abfallgefäßen (Gewerbebetrieb) (PDF-Datei)
Neuanmeldung / Änderung von Abfallgefäßen (Entsorgungsgemeinschaft) (PDF-Datei)
Müllveranlagung (Wohngemeinschaft, Mitarbeiterzimmer, Saisonarbeitskräfte etc.) (PDF-Datei)
Abmeldung Müllgefäße / Wegzug (PDF-Datei)
Antrag auf Verwendung von Restmüllsäcken statt eines Behälters (PDF-Datei)
Bestellung/Änderung von Abfallbehältern aufgrund der Aufnahme von geflüchteten Menschen (PDF-Datei)
Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss)
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Höhe:
Abhängig vom Einzelfall.
Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
Dauer:
In der Regel für 12 Monate. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein. Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.
Wohngeld - Antrag (Mietzuschuss) (PDF-Datei)
Wohngeld - Antrag (Lastenzuschuss) (PDF-Datei) (bei eigengenutzter Immobilie)
Mietzuschussantrag (Kombiformular) (PDF-Datei)
Formloser Antrag auf Wohngeld zur Fristwahrung (PDF-Datei)
Wohngeld - Bescheinigung Fremdmittel (PDF-Datei)
Hinweise zum Wohngeldantrag (PDF-Datei)
Hinweise zum Datenschutz bei Beantragung von Wohngeld (PDF-Datei)
Hinweis: Für die Einwohnerinnen und Einwohner einzelner Großer Kreisstädte ist möglicherweise das Landratsamt zuständig. Die Verwaltungen der Gemeinden, die keine Wohngeldzuständigkeit haben, nehmen Ihren Antrag aber entgegen und leiten ihn an die zuständige Stelle weiter. Diese ist beim:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstr. 2
79104 Freiburg
Telefonnummer: 0761 2187-0
www.breisgau-hochschwarzwald.de
Weitergehende Infos finden Sie hier.
Führerscheinanträge
Die Führerscheinanträge können vorab zuhause ausgefüllt und im Bürgerbüro des Rathauses abgegeben werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass beim Drucken der Anträge diese nicht komprimiert oder vergrößert ausgedruckt werden. Ansonsten kann es zu Schwierigkeiten bei der Datenübernahme kommen.
Je nach Antrag ist ein biometrisches Lichtbild beizufügen.
Allgemeiner Fahrerlaubnisantrag (PDF-Datei)
(zur Ersterteilung, BF17, Erweiterung, Aufstieg, Verlängerung, Ersatz, Neuerteilung, Umschreibung ausländischer FE und Umschreibung Dienstfahrerlaubnis)
Führerschein-Umtausch
Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheins (Umtausch) (PDF-Datei)
(Informationen zum Führerschein-Umtausch bis 2033 - Fristen etc.)
Erteilung oder Verlängerung Lkw und Bus-Führerschein
Antrag auf Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) (PDF-Datei)
Fahrgastbeförderung
Antrag auf Erteilung - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (PDF-Datei)
Beantragung eines internationales Führerscheins:
Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins (PDF-Datei)
Information des Landratsamts:
Der internationale Führerschein kann derzeit nur bei Ihrer Wohnortgemeinde beantragt werden.
Bitte beachten Sie hierbei, das jeweilige Abflugdatum zu vermerken (handschriftlich im oberen Teil des Antrags), so dass eine Priorisierung der Bearbeitung möglich wird (oder per Express bestellen, Gebühr 20 €). Die Abholung der Führerscheine erfolgt ebenfalls über die Wohnortgemeinden bzw. Außenstellen des Landratsamtes.
In dringenden Fällen kann nach vorheriger Beantragung bei der Wohnortgemeinde eine Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde (Stadtstraße 2, Freiburg) zur Ausstellung und Aushändigung des internationalen Führerscheins gemacht werden.
Begleites Fahren ab 17
Antrag zur Teilnahme
Beiblatt für eine Begleitperson (Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17)
Übergang BF 17 zum normalen Führerschein: Bitte melden Sie sich ca. 1 Monat vor dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle, am besten per E-Mail: fahrerlaubnisse(@)lkbh.de. Danach kann Ihr Scheckkarten-Führerschein zur Abholung an das Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde gesendet werden.
Beachten Sie bitte, dass Sie mit der BF17-Bescheinigung ab dem 18. Geburtstag noch 3 Monate innerhalb von Deutschland ohne Begleitperson fahren dürfen.
Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zum Führen von Kfz
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zum Führen von Kraftfahrzeugen gem. §§ 10, 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (PDF-Datei)
Verlustanzeige Führerschein (PDF-Datei)
Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
(Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung = FeV)
Grundsicherung nach SGB XII
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen.
Hinweis: Bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro müssen Kinder beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt zahlen.
Antrag auf Grundsicherung (PDF-Datei)
Der Antrag ist einzureichen beim:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstr. 2
79104 Freiburg
Telefonnummer: 0761 2187-0
www.breisgau-hochschwarzwald.de
Weitere Informationen zur Grundsicherung finden Sie hier.