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Google Calendar

Dies ist ein Zeitverwaltungs- und Zeitplanungs-Kalenderservice.

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BITE GmbH

Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Förderung für elektrische betriebene Taxis, Mietwagen, gebündelte Bedarfsverkehre oder Carsharing-Fahrzeuge beantragen

Sie sind ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personen-beförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen und setzen neue, erstzugelassene vollelektrische Elektrofahrzeuge in einem Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg ein?

Dann können Sie eine Förderung der Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für E-Fahrzeuge der EG- Fahrzeugklassen M1 und N1 beantragen.

Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 3.000 bei gekauften und 1.000 € pro Jahr für maximal drei Jahre bei geleasten Elektrofahrzeugen.

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen.
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Fahrzeugbeschaffung eine gültige Lizenz.
  • Der Sitz Ihres Unternehmens befindet sich in Baden-Württemberg.
  • Sie setzen das E-Taxi bzw. E-Mietfahrzeug in einem Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg ein.
  • Sie haben das Fahrzeug nicht vor dem 01.07.2022 angeschafft. Maßgeblich ist der Vertragsschluss über die Anschaffung.
  • Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre im Betrieb eingesetzt werden. Bei Leasing über die gesamte Leasingdauer von maximal drei Jahren. Dies gilt überwiegend in Baden-Württemberg im jeweiligen Bereitstellungsbezirk bei Taxis beziehungsweise Mietwagen.
  • Pro antragstellende Person sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig.

Verfahrensablauf

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung bei.

Bitte füllen Sie für jedes Fahrzeug einen eigenen Antrag aus.

Sie können die Anträge fortlaufend einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Eingang der Anträge verteilt. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels.

Wir zahlen die Zuwendung in einer Summe aus, wenn Sie den Verwendungsnachweis, den Kauf- oder Leasingvertrag, den Nachweis der Zulassung in Baden-Württemberg sowie eine Kopie der aktualisierten Genehmigungsurkunde, aus der auch das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs hervorgeht, für das geförderte E-Fahrzeug vorlegen.

Fristen

Das Förderprogramm läuft bis 31. Dezember 2023.

Unterlagen

Kosten

keine

Sonstiges

Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Die entsprechende EU-Richtlinie finden Sie hier.

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg

Freigabevermerk

  • 14.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg