Aufstellung des Bebauungsplanes „Altenpflegeheim“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Löffingen, und Änderung des Flächen-nutzungsplanes
Der Gemeinderat der Stadt Löffingen hatte am 24.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Altenpflegeheim“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Löffingen, im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO aufzustellen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.07.2023 festgestellt hat, dass § 13b BauGB europarechtlich nicht haltbar ist, hat der Gemeinderat am 19.10.2023 den Aufstellungsbeschluss erneut gefasst und beschlossen, das zweistufige Regelverfahren für den Bebauungsplan anzuwenden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Altenpflegheim“ liegt im Ortsteil Löffingen, östlich des Altenpflegeheims St. Martin an der Seppenhofer Straße. Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem ersten Aufstellungsbeschluss geändert und hat nun eine Größe von 6.945 qm und umfasst die Flurstücke Nr.: 1771, 1771/1 (Teilfläche), 1773 (Teilfläche), 1774, 1779, 1779/1 (Teilfläche) 1780 (Teilfläche) und 1782 (Teilfläche). Der Geltungsbereich geht aus dem abgedruckten Lageplan vom 19.10.2023 hervor, maßgebend ist der Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung.
Es soll eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ für ein Altenpflegeheim, Arztpraxen, zugehörige Wohnungen, sowie Gebäude und Anlagen festgesetzt werden.
Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Altenpflegeheim“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO und der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Löffingen-Friedenweiler (Umwidmung der Grünfläche im Bereich des Bebauungsplanes „Altenpflegeheim“ in „Fläche für Gemeinbedarf“) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Den Lageplan hierzu finden Sie hier (PDF-Datei).
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Altenpflegeheim“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Montag, den 6. November bis einschließlich Donnerstag, den 7 Dezember 2023 im Rathaus in 79843 Löffingen, Rathausplatz 1, Bürgerbüro, während der Dienststunden ausgelegt.
Diese sind: Mo: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Di: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Mi: 8:00 - 12:00 Uhr, Do: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr.
Mit ausgelegt werden umweltbezogene Informationen im Umweltbericht zum Bebauungsplan. Dies betreffen die Beschreibung und Bewertung folgender Umweltbelange bzw. Schutzgüter: Boden, Wasser, Arten und Biotope, Ruderal- und Brachflächen, Artenarme Nasswiese, Baumbestand, Strenger Artenschutz, Avifauna, Fledermäuse, Reptilien, Fische, Muscheln, Krebse, sonstige Tierarten/-gruppen, Schutzgut Ortsbild und Erholung, Schutzgut Klima und Schutzgut Fläche.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Für eine E-Mail an die Stadtverwaltung siehe Homepage der Stadt Löffingen:
www.loeffingen.de/rathaus-service/verwaltung/kontakt-oeffnungszeiten
Stellungnahmen können weiterhin schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus, Bürgerbüro, abgegeben werden. Dort besteht die Möglichkeit zur Information, zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.
Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, die zu gegebener Zeit bekannt gemacht wird, besteht erneut die Möglichkeit zur Information und Stellungnahme.
Löffingen, 27.10.2023
Tobias Link (Bürgermeister)